1. Kann ich auch einfach nur eine Haushaltshilfe bekommen?
Ja, wenn Sie Pflegegrad 2 - 5 bereits länger als 6 Monate haben, dann können Sie über die stundenweise Ersatzpflege auch eine privat organisierte Haushaltshilfe abrechnen. Wenn Sie Pflegegrad 1 - 5 haben, können Sie eine hauswirtschaftliche Unterstützung über die Entlastungsleistungen durch einen zugelassenen Anbieter nutzen.
2. Kann man alleine wohnen, wenn man täglich mehrmals auf Hilfe angewiesen ist?
Ja, natürlich lässt sich auch mehrmalige tägliche Pflege und ein 24-Stunden-Notruf organisieren. Die meisten Menschen fühlen sich in ihrem gewohnten Zuhause am wohlsten. Bedenken Sie aber auch,
dass Sie sich auf Dauer nicht zu sehr isolieren.
3. Was ist mit dem "Papierkram"?
Die meisten Hilfen werden auf entsprechende Anträge hin bewilligt. Natürlich bin ich hier gerne behilflich.
4. Was kostet denn die Pflege?
Dies ist natürlich immer abhängig von den Leistungen, die erbracht werden sollen. Grundsätzlich ist die ambulante Versorgung zu Hause finanziell günstiger als ein Platz im Pflegeheim. Eine gute Versorgung im häuslichen Umfeld ist oft leichter zu organisieren als viele vermuten und kommt in den meisten Fällen mit den Leistungen der Pflegekasse aus.
5. Was muss ich zuzahlen, wenn mein Angehöriger ins Pflegeheim kommt?
Bei Eltern, Großeltern, Kindern und Enkeln wird ab dem 1.1.2020 davon ausgegangen, dass bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 100.000,- € pro Jahr eine Zuzahlung von ca. 50,- € monatlich anfällt.
6. Wir benötigen Hilfe, wohnen aber nicht in Bielefeld.
Im Casemanagement geht es mir im Wensentlichen darum, die für die Klienten am besten geeigneten Unterstützungen zusammenzustellen. Dadurch können Beratungen z. B. telefonisch oder als Video-Konferenz auch einzeln und weiter entfernt stattfinden.
7. Was mache ich denn mit den 125,- € im Monat?
Dafür können Sie z. B. Unterstützung im Haushalt, Begleitung zum einkaufen oder zu Arztbesuchen in Anspruch nehmen.
Seit 1995 besteht in Deutschland die gesetzliche Pflichtversicherung, die im Fall der Pflegebedürftigkeit Unterstützung nicht nur in stationären Pflegeeinrichtungen, sondern auch im individuellen Pflegefall leistet. Seitdem wurden die Leistungen stetig weiter verbessert, so dass jetzt Menschen mit kognitiven Einschränkungen stärker berücksichtigt werden. Sowohl Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen haben einen grundlegenden Anspruch auf Beratung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kranke oder behinderte Menschen alle erforderlichen Informationen bekommen und die Qualität in der Pflege gewährleistet ist. Hier biete ich zum einen die über einen längeren Zeitraum fortlaufende Beratung an. Bei dieser entsteht in der Regel ein Vertrauensverhältnis, in dem wirkungsvolle Reflektion und langfristig effizientes Arbeiten ermöglicht wird. Zum anderen biete ich die ein- oder mehrmaligen in sich abgeschlossenen Beratungen an, denn oft kann schon durch gezielte Informationsweitergabe die Pflegesituation deutlich verbessert werden. Auch der nach § 37 (3) SGB XI erforderliche Beratungsnachweis für die Pflegekasse wird von mir ausgestellt.